Brandmelder, Rauchwarnmelder und co. – Das sind die Unterschiede

Die Begriffe Brandmelder, Rauchwarnmelder und Rauchmelder München hören sich wie Synonyme an, jedoch handelt es sich hierbei tatsächlich um verschiedene Gerätschaften bzw. Komponenten von Anlagen, die in Sachen Brandschutz unterschiedliche Zwecke erfüllen. Als Brandschutz-Experten möchten wir Ihnen genau erklären, wo die Unterschiede zwischen Brandmelder und co. liegen.

Brandmelder

Als Brandmelder oder auch Feuermelder werden all die Gerätschaften bezeichnet, die im Brandfall einen Alarm auslösen. Brandmelder gibt es sowohl in privaten und öffentlichen Einrichtungen als auch in Unternehmen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Man unterscheidet dabei zwischen zwei Arten von Brandmeldern: die physikalischen und automatischen Brandmelder. Die Physikalischen müssen von einer Person per Hand aktiviert werden, sobald der Verdacht eines Brandes besteht oder dieser bereits entdeckt wurde. Der Feueralarm geht nach der Betätigung eines Knopfes umgehend los. Der automatische Brandmelder nimmt die Rauchentwicklung wahr und sendet dann selbständig einen Alarm aus. Bei beiden Brandmeldern gelangt das Alarmsignal an eine Brandmeldezentrale. Die Feuerwehr wird von dort aus sofort informiert und rückt zum Löschen des Brandes beim betroffenen Gebäude bzw. Verkehrsmittel an.

Rauch-Melder

Dieser ist Teil einer Brandmeldeanlage und funktioniert ähnlich wie ein Brandmelder. Der Alarm ist ebenfalls nicht im Gerät selbst integriert, sondern wird über eine Zentrale ausgegeben. Der Rauch-Melder funktioniert stets automatisch. Nachdem selbiger Rauch aufgenommen hat, setzt er den Alarm frei und leitet diesen zusätzlich an eine Brandmeldezentrale weiter. Des Weiteren kann dieser Melder Löschfunktionen aktivieren. Löschwasser bzw. Löschsubstanzen werden aus bestimmten Sprinklern an den Decken ausgegeben. So kann der Brand gelöscht oder zumindest vor dem Eintreffen der Feuerwehr etwas eingedämmt werden. Brandmelder lassen sich ebenfalls mit dieser Funktion verbinden. Diese ist jedoch vorwiegend in Unternehmen vorzufinden.

Rauchwarnmelder

Ein Rauchwarnmelder besitzt einen verbauten Lautsprecher, der bei Austreten von Rauch einen Alarm ausgibt. Das Alarmgeräusch wird jedoch nur in unmittelbarer Nähe des Rauchwarnmelders wahrgenommen und sendet KEIN Signal an die Brandmeldezentrale. Der Notruf muss dann selbst getätigt werden. Jedoch gibt es sogenannte Funk-Rauchwarnmelder, die sich im Gefahrenfall mit Brandmeldern in der Nähe verbinden und diese dazu bringen, ebenfalls einen Alarm auszugeben. Funk-Rauchwarnmelder eigenen sich besonders für Wohnhäuser und Unternehmen mit mehreren Räumen, um im Brandfall alle Personen gleichzeitig warnen zu können.

Rauchmelderpflicht

Aktuell (Stand Januar 2018) gibt es eine Rauchmelderpflicht in allen Bundesländern, ausgenommen Thüringen, Sachsen, Berlin und Brandenburg.

Auch wenn es hier bis dato noch keine gesetzliche Verpflichtung für das Anbringen von Rauchmeldern gibt, können diese im Gefahrenfall dennoch Leben retten. Denken Sie daher genau über das Anbringen dieser Geräte nach.

Fazit

Wie Sie sehen, handelt es sich beim Brandmelder um eine gesamte Meldeeinrichtung während der Rauch-Melder nur ein Teil dieser Anlage ist. Beide melden den Brand einer Brandmeldezentrale. Der Alarm des Rauchwarnmelders ist jedoch nur in unmittelbarer Nähe des Gerätes zu hören, wobei der Notruf selbst getätigt werden muss. Auch wenn noch nicht in Bundesländern eine Pflicht für den Einbau dieser Geräte gibt, kann der Einsatz selbiger Leben retten.

Wenn Sie sich über die unterschiedlichen Anlagen und weiteren Möglichkeiten des Brandschutzes informieren möchten, so würden wir uns freuen, wenn Sie sich durch unseren Blog lesen. Gerne beraten wir Sie auch zu den für Sie passenden Brandschutz für Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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